Hilfe in Wohnungsnot und sozialen Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII

In diesem Bereich geht es um die Klärung von Ursachen besonderer sozialer Schwierigkeiten und ihre Überwindung. Wohnungsnot entsteht meist auf diesem Hintergrund. Ziel ist die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und eine selbstständige Lebensführung. Die Hilfe ist zeitlich begrenzt, aber dennoch abhängig vom individuellen Hilfebedarf. Die sozialpädagogische Begleitung erfolgt durch eine persönliche Bezugsperson und als Grundversorgung bieten wir Vollverpflegung und hauswirtschaftliche Leistungen an. Es besteht die Möglichkeit des Trainings zur Selbstversorgung, da möglichst eine Tagesstruktur außerhalb der Einrichtung angestrebt wird. Neben umfangreichen sozialen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bieten wir auch Hilfe bei der Wohnungs- und Arbeitssuche an.

Wird ein psychiatrischer Hilfebedarf erkennbar, ist ohne räumliche und personelle Veränderung ein Wechsel in die Eingliederungshilfe für psychisch Kranke möglich. Die Unterstützung kann in der eigenen Wohnung als Betreutes Wohnen nach § 67 SGB XII noch eine begrenzte Zeit fortgeführt werden.

Für Fachleute (PDF, 385 KB)
LT III.1.1 Kurzbeschreibungen zu Rahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII