Leistungskatalog

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Eingliederungshilfe für psychisch kranke und mehrfach geschädigte Menschen nach § 99 SGB IX

Die Bewohner/innen leben in Einzelzimmern in kleineren räumlich abgetrennten Wohngemeinschaften. Die Betreuung und psychosozial-therapeutische Begleitung erfolgt durch eine persönliche Bezugsperson. Gemeinsam wird ein individueller Plan für die Hilfe und ein Wochenplan für die Tagesstruktur aufgestellt.

Als Grundversorgung bieten wir Vollverpflegung und hauswirtschaftliche Leistungen an. Die Reinigung des Zimmers sollen die Bewohner/innen möglichst selbst übernehmen. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Bewohner/innen der Medikamenteneinnahme, der Körperhygiene und der Beschaffung von Bekleidung und bei der Geldeinteilung und Klärung von Schulden. Auch bei Angelegenheiten mit Ämtern und Durchsetzung von Leistungsansprüchen, sowie bei der Herstellung sozialer Kontakte sind wir unseren Bewohner/-innen gerne behilflich.

Eine Unterstützung und zielgerichtete Förderung erfolgt auch durch Beratung und Krisenintervention, Hilfe und Begleitung bei Suchtproblemen, Training zur Selbstversorgung, sowie der Vermittlung ergänzender Hilfsangebote. Die Dauer der Maßnahme Eingliederungshilfe richtet sich nach dem persönlichen Hilfsbedarf. Als Ziel wird nach Möglichkeit das Betreute Wohnen nach § 99 SGB IX oder eine andere weitgehend selbstbestimmte Wohnform angestrebt.

Im Bereich der Tagesstruktur gibt es eine Fülle von Angeboten:

  • Werkstatt und Garten
  • Hauswirtschaft und Hausmeisterei
  • Kreativwerkstatt und Computerfreaks
  • Exkursion, Kegelclub und Spiele-Treff
  • Redaktion Hauszeitung, Gesprächsgruppen
  • Selbsthilfegruppe Sucht und BiG (Bibel im Gespräch)
  • Ausflüge, Feste und Sportangebote

Es besteht außerdem die Möglichkeit, ein Tagesstrukturangebot außerhalb der Einrichtung zu besuchen (z.B. Arbeitstherapeutische Werkstatt). Sollte einer der bei uns wohnenden Menschen durch die Anforderung der strukturierenden Maßnahme überfordert sein und es stellt sich heraus, dass der Pflegebedarf überwiegt kann ein Wechsel innerhalb des Hauses in den Bereich Hilfe zur Pflege erfolgen.

Für Fachleute (PDF, 778 KB)
LT I.2.3 und 1.4.5b Kurzbeschreibungen zu Rahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII

 


Betreutes Wohnen nach § 99 SGB IX für psychisch kranke Menschen

Im Bereich des Betreuten Wohnens nach § 99 SGB IX unterstützen wir in zwei trägereigenen Zweier-Wohngemeinschaften bzw. im eigenen Wohnraum ambulant Menschen mit psychischen Erkrankungen. Diese Betreuung dient zur Stabilisierung und Erhaltung der weitestgehend selbstständigen Wohnfähigkeit psychisch kranker Menschen. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Erlernen eines selbstständigen Krisenmanagements, einer aktiven Alltagsbewältigung und einer sinnvollen Tagesstrukturierung gewidmet. Als Anlaufstelle für Notfälle ist der Stationäre Bereich des Hauses Bethanien immer verfügbar.


„Stationäre Hilfen für Menschen in Heimbetreuung“ z.B. nach § 73 SGB XII (Hilfe in sonstigen Lebenslagen) möglich

Dieses Angebot richtet sich an Menschen mit einem voraussichtlich dauerhaften stationären Hilfebedarf. Hier steht das Erhalten der vorhandenen Fähigkeiten (trotz körperlicher Erkrankungen und/oder Suchtproblemen) und die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens im Vordergrund. Da die Einrichtung nicht rollstuhlgerecht ist, können wir nur gehfähige Personen aufnehmen. Als Grundversorgung wird Wohnen in Ein- und Zweibettzimmern, Vollverpflegung und hauswirtschaftliche Versorgung angeboten. Die Betreuung erfolgt vorwiegend durch eine persönliche Bezugsperson.

Wir leisten Hilfe bei der medizinischen und psychiatrischen Versorgung und Medikamenteneinnahme, aber auch durch Begleitung bei Klinikaufenthalten und Kontakt mit Ärzten. Unterstützung bei der Durchführung der Körperpflege und der Zimmerordnung und Beschaffung von Bekleidung, sowie Hilfe zur Geldeinteilung und Klärung von Schulden bieten wir ebenso an, wie Hilfe und Begleitung bei Suchtproblemen (auch als Angebot des kontrollierten Trinkens), Krisenintervention und die Vermittlung ergänzender Hilfsangebote. Die Angebote zur Tagesstruktur können auf freiwilliger Basis wahrgenommen werden.

Für Fachleute (PDF, 21 KB)
Leistungstyp II. Kurzbeschreibung


Hilfe in Wohnungsnot und sozialen Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII

In diesem Bereich geht es um die Klärung von Ursachen besonderer sozialer Schwierigkeiten und ihre Überwindung. Wohnungsnot entsteht meist auf diesem Hintergrund. Ziel ist die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und eine selbstständige Lebensführung. Die Hilfe ist zeitlich begrenzt, aber dennoch abhängig vom individuellen Hilfebedarf. Die sozialpädagogische Begleitung erfolgt durch eine persönliche Bezugsperson und als Grundversorgung bieten wir Vollverpflegung und hauswirtschaftliche Leistungen an. Es besteht die Möglichkeit des Trainings zur Selbstversorgung, da möglichst eine Tagesstruktur außerhalb der Einrichtung angestrebt wird. Neben umfangreichen sozialen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bieten wir auch Hilfe bei der Wohnungs- und Arbeitssuche an.

Wird ein psychiatrischer Hilfebedarf erkennbar, ist ohne räumliche und personelle Veränderung ein Wechsel in die Eingliederungshilfe für psychisch Kranke möglich. Die Unterstützung kann in der eigenen Wohnung als Betreutes Wohnen nach § 67 SGB XII noch eine begrenzte Zeit fortgeführt werden.

Für Fachleute (PDF, 385 KB)
LT III.1.1 Kurzbeschreibungen zu Rahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII


Betreutes Wohnen nach § 67 SGB XII für Menschen in Wohnungsnot und sozialen Schwierigkeiten

Wir leisten für einen befristeten Zeitraum sozialpädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum. Ziel ist das Überwinden sozialer Schwierigkeiten und der sozialen Ausgrenzung und das Erreichen einer vollständigen Wohnfähigkeit.

Die Zielgruppen hierfür sind:

  • Bewohner/innen stationärer Einrichtungen, die sich die Fähigkeiten zur selbstständigen Lebensführung weitestgehend wieder erworben haben, aber noch auf Hilfe angewiesen sind
  • Klienten mit eigener Wohnung, denen wegen besonderer sozialer Schwierigkeiten akuter Wohnraumverlust droht
  • Wohnungslose oder Haftentlassene, wenn kurzfristig eine Wohnungsbeschaffung möglich ist (alternativ stationäre Aufnahme)