Eingliederungshilfe für psychisch kranke und mehrfach geschädigte Menschen nach § 99 SGB IX

Die Bewohner/innen leben in Einzelzimmern in kleineren räumlich abgetrennten Wohngemeinschaften. Die Betreuung und psychosozial-therapeutische Begleitung erfolgt durch eine persönliche Bezugsperson. Gemeinsam wird ein individueller Plan für die Hilfe und ein Wochenplan für die Tagesstruktur aufgestellt.

Als Grundversorgung bieten wir Vollverpflegung und hauswirtschaftliche Leistungen an. Die Reinigung des Zimmers sollen die Bewohner/innen möglichst selbst übernehmen. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Bewohner/innen der Medikamenteneinnahme, der Körperhygiene und der Beschaffung von Bekleidung und bei der Geldeinteilung und Klärung von Schulden. Auch bei Angelegenheiten mit Ämtern und Durchsetzung von Leistungsansprüchen, sowie bei der Herstellung sozialer Kontakte sind wir unseren Bewohner/-innen gerne behilflich.

Eine Unterstützung und zielgerichtete Förderung erfolgt auch durch Beratung und Krisenintervention, Hilfe und Begleitung bei Suchtproblemen, Training zur Selbstversorgung, sowie der Vermittlung ergänzender Hilfsangebote. Die Dauer der Maßnahme Eingliederungshilfe richtet sich nach dem persönlichen Hilfsbedarf. Als Ziel wird nach Möglichkeit das Betreute Wohnen nach § 99 SGB IX oder eine andere weitgehend selbstbestimmte Wohnform angestrebt.

Im Bereich der Tagesstruktur gibt es eine Fülle von Angeboten:

  • Werkstatt und Garten
  • Hauswirtschaft und Hausmeisterei
  • Kreativwerkstatt und Computerfreaks
  • Exkursion, Kegelclub und Spiele-Treff
  • Redaktion Hauszeitung, Gesprächsgruppen
  • Selbsthilfegruppe Sucht und BiG (Bibel im Gespräch)
  • Ausflüge, Feste und Sportangebote

Es besteht außerdem die Möglichkeit, ein Tagesstrukturangebot außerhalb der Einrichtung zu besuchen (z.B. Arbeitstherapeutische Werkstatt). Sollte einer der bei uns wohnenden Menschen durch die Anforderung der strukturierenden Maßnahme überfordert sein und es stellt sich heraus, dass der Pflegebedarf überwiegt kann ein Wechsel innerhalb des Hauses in den Bereich Hilfe zur Pflege erfolgen.

Für Fachleute (PDF, 778 KB)
LT I.2.3 und 1.4.5b Kurzbeschreibungen zu Rahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII