Betreutes Wohnen nach § 99 SGB IX für psychisch kranke Menschen
Im Bereich des Betreuten Wohnens nach § 99 SGB IX unterstützen wir in zwei trägereigenen Zweier-Wohngemeinschaften bzw. im eigenen Wohnraum ambulant Menschen mit psychischen Erkrankungen. Diese Betreuung dient zur Stabilisierung und Erhaltung der weitestgehend selbstständigen Wohnfähigkeit psychisch kranker Menschen. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Erlernen eines selbstständigen Krisenmanagements, einer aktiven Alltagsbewältigung und einer sinnvollen Tagesstrukturierung gewidmet. Als Anlaufstelle für Notfälle ist der Stationäre Bereich des Hauses Bethanien immer verfügbar.