„Stationäre Hilfen für Menschen in Heimbetreuung“ z.B. nach § 73 SGB XII (Hilfe in sonstigen Lebenslagen) möglich

Dieses Angebot richtet sich an Menschen mit einem voraussichtlich dauerhaften stationären Hilfebedarf. Hier steht das Erhalten der vorhandenen Fähigkeiten (trotz körperlicher Erkrankungen und/oder Suchtproblemen) und die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens im Vordergrund. Da die Einrichtung nicht rollstuhlgerecht ist, können wir nur gehfähige Personen aufnehmen. Als Grundversorgung wird Wohnen in Ein- und Zweibettzimmern, Vollverpflegung und hauswirtschaftliche Versorgung angeboten. Die Betreuung erfolgt vorwiegend durch eine persönliche Bezugsperson.

Wir leisten Hilfe bei der medizinischen und psychiatrischen Versorgung und Medikamenteneinnahme, aber auch durch Begleitung bei Klinikaufenthalten und Kontakt mit Ärzten. Unterstützung bei der Durchführung der Körperpflege und der Zimmerordnung und Beschaffung von Bekleidung, sowie Hilfe zur Geldeinteilung und Klärung von Schulden bieten wir ebenso an, wie Hilfe und Begleitung bei Suchtproblemen (auch als Angebot des kontrollierten Trinkens), Krisenintervention und die Vermittlung ergänzender Hilfsangebote. Die Angebote zur Tagesstruktur können auf freiwilliger Basis wahrgenommen werden.

Für Fachleute (PDF, 21 KB)
Leistungstyp II. Kurzbeschreibung